Martins Hausbau Tipps

Energiesparverordnung und Energiepass

Auch wenn er vielen Menschen vielleicht noch unbekannt sein mag, der Energiepass für Gebäude ist ein immens wichtiges Dokument. Sein Inhalt verrät mehr über den energetischen Zustand eines Hauses. Der Energieausweis und seine Handhabung ist in Energiesparverordnung (EnEV) geregelt. Die Verordnung verrät mehr darüber, wie ein Energiepass verwendet werden kann und gibt Aufschluss über weitere Grundsätze. Sie ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnungen.

Der Begriff Energiepass bzw. E-Pass

Hier in der Bundesrepublik Deutschland hat die Energie-Agentur GmbH den Prototypen für einen Energiepass geliefert. Somit war es möglich, dass für das ganze Land ein einheitlicher Pass ausgestellt werden konnte. Ein Energiepass wird immer dann benötigt, wenn ein Gebäude erweitert wurde. Zudem muss er vorgelegt werden, wenn etwas neu gebaut oder verändert wurde. Seit Beginn des Jahres 2008 ist es zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass der Besitzer eines Hauses seinen Miteigentümern und Mietern einen Energiepass vorlegen kann. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist, die bis zum 1.10.2008 andauert. In dieser Zeit soll Jedem die Möglichkeit gegeben werden sich einen derartigen Ausweis zu besorgen.

Energieausweis für älterere Gebäude

Wenn ein Gebäude schon etwas älter ist, so hat auch der Pächter ein Recht auf die Einsicht in den Energieausweis. Wenn der Ausweis ausgestellt wird, so kann gewählt werden, ob sich der Energiepass am Energiebedarf oder am gemessenen Energieverbrauch orientieren soll. Allerdings gibt es auch noch eine Reihe weiterer Regularien, wie etwa, dass für ein Gebäude, dass vor dem 1.11.1977 fertiggestellt worden ist und in dem sich maximal vier Wohnungen befinden, erst bis zum 1.10.2008 ein derartiger Ausweis ausgestellt werden muss. Im Rahmen des Energiepasses sind auch sinnvolle Ausnahmeregelungen festgehalten worden. So ist eine Ausnahme beispielsweise gegeben, wenn ein Bauwerk schon früher sämtliche Vorschriften, die den Wärmeschutz betreffen, erfüllt hat. Sonderregelungen wurden auch festgelegt für leerstehende Gebäude.

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